Safety First

Safety First


Sicherheit ist unser höchstes Gebot!

Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen oder solche, die nicht dem Bedürfniszweck entsprechen (insbesondere das Hantieren mit Waffen, deren Teil- oder Fertigladen sowie Zielübungen, die nicht an der Feuerlinie stattfinden, Verlassen des Schießstandes mit geholsterter Waffe, eigenmächtige Inbesitznahme fremder Waffen ohne Erlaubnis des Überlassers, o.ä.), werden mit Trainingsausschluss geahndet.

Jegliche Handlungen mit Waffen, die nicht vom waffenrechtlichen Bedürfnis gedeckt sind, sind strikt verboten. Dazu zählen z.B. das Hantieren mit Waffen AUßER zum Zwecke des Schießens, Ladetätigkeiten abseits der Feuerlinie sowie das Verlassen des Schießstandes (Toilettengang, Rauchen) mit geholsterter Waffe oder vergleichbare Verstöße. 

Beim Kommando "Sicherheit" ist das Berühren von Waffen und Munition verboten. Hiervon abweichend kann das Befüllen von Magazinen während der Sicherheit durch den Schießleiter innerhalb des Trainings im GCD gestattet werden. Bei überregionalen Wettkämpfen führt das Berühren von Waffen oder Munition während der Sicherheit i.d.R. zur Disqualifikation. 

Merke dir die vier nachfolgenden Regeln, die sogenannten Cooper-Regeln, nach denen wir auf dem Schießstand agieren. Diese wurden 1955 von Jeff Cooper definiert und haben bis heute nicht an Richtigkeit und Bedeutung verloren.

#1: Alle Waffen sind immer geladen. Es gibt keine Ausnahmen.

#2: Die Mündung überstreicht nur das, was ich in Kauf nehme, zu beschießen/zerstören.

#3: Der Finger geht erst dann zum Abzug, wenn die bewusste Entscheidung zum Schuss getroffen wurde und die Visiereinrichtung auf dem Ziel liegt.

#4: Sei dir deines Zieles und dessen Umgebung sicher.

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